1. Das ausführende Unternehmen konkret benennen
Eine Gruppenmarke beschreibt den Zusammenhang zwischen Unternehmen. Für Ihren Auftrag brauchen Sie zusätzlich Klarheit darüber, welcher Betrieb die Arbeiten ausführt und wer Vertragspartner ist. Die Valentaro GmbH in Baar ist an Unternehmen in Osteuropa beteiligt und unterstützt diese unter anderem bei Compliance. Die Gruppenunternehmen verrichten ihre vereinbarten Leistungen eigenständig.
- Firmenname und Sitz des ausführenden Unternehmens festhalten
- Vertragspartner, betriebliche Verantwortliche und Leistungsgrenzen benennen
- Gewerk, Pläne, Mengen und vorgesehene Bauabschnitte zuordnen
2. Den Schweizer Einsatz vor der Terminbestätigung einordnen
Der Sitz der Muttergesellschaft ersetzt nicht die Prüfung des entsendenden Betriebs. Die Voraussetzungen richten sich unter anderem nach dessen Sitz, den eingesetzten Personen, der Tätigkeit und der Einsatzdauer. Für berechtigte EU/EFTA-Konstellationen gilt das Meldeverfahren grundsätzlich bis zu 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Diese Grenze betrifft Unternehmen und eingesetzte Personen. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe besteht die Meldepflicht ab dem ersten Einsatztag; grundsätzlich ist eine Voranmeldefrist von acht Tagen zu berücksichtigen.
- Einsatzort und Kanton, Zeitraum und geplantes Team erfassen
- Bisherige Schweizer Einsätze des Betriebs und der Personen berücksichtigen
- Melde- oder Bewilligungsweg, Fristen und erforderliche Qualifikationen klären
3. Nachweise und Sorgfaltspflichten verbinden
Bei der Vergabe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen relevant. Die Solidarhaftung kann auch Erstunternehmen betreffen. Welche Sorgfalt im Einzelfall erforderlich ist, hängt von der konkreten Konstellation ab. Das Einholen von Unterlagen allein genügt nicht in jedem Fall. Stimmen Sie deshalb Dokumente, vertragliche Vorkehrungen und die tatsächliche Organisation auf der Baustelle aufeinander ab.
- Anwendbare Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Nachweise zuordnen
- Erforderliche Versicherungs- und Sozialversicherungsnachweise abstimmen
- Allfällige Weitervergaben und die Kontrolle der tatsächlich ausführenden Betriebe regeln
4. Eigenständige Ausführung praktisch organisieren
Unser Angebot betrifft vereinbarte Leistungen durch Gruppenunternehmen. Der ausführende Betrieb organisiert seine Arbeit eigenständig und bringt seine eigenen angestellten Mitarbeitenden ein. Direkter und indirekter Personalverleih aus dem Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet. Deshalb müssen Vertrag, Verantwortlichkeiten und tatsächlicher Ablauf zusammenpassen. Technische Rückfragen, Schnittstellen und Änderungen werden über benannte betriebliche Verantwortliche abgestimmt.
- Arbeitspakete und erwartetes Ergebnis verständlich beschreiben
- Zugang, Vorleistungen, Material und Arbeitsmittel zuordnen
- Änderungen, Freigaben und die Übergabe nachvollziehbar dokumentieren
Quellen & weiterführende Grundlagen
- SEM: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit ↗
- SECO: Solidarhaftung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ↗
- SECO: Entsendung – häufige Fragen ↗
Die konkrete Einordnung richtet sich nach Ihrem Betrieb und Vorhaben. Diese Übersicht unterstützt die Vorbereitung.
