Subunternehmer für Bauvorhaben:
Schweiz

Subunternehmen in der Schweiz beauftragen: Was vor dem Baustellenstart zu klären ist

Sie haben einen Bauauftrag in der Schweiz und möchten einen Teil der Arbeiten durch ein Subunternehmen unterstützen lassen. Damit aus einer Anfrage eine belastbare Zusammenarbeit wird, müssen Leistung, Ausführungsorganisation und Einsatzvoraussetzungen zusammenpassen. Diese Übersicht richtet sich an Auftraggeber, die Leistungen an einen ausführenden Betrieb vergeben.

Redaktion VALENTARO ·

KI-Illustration: Bauplanung an einer Holz- und Betonkonstruktion in Schweizer Umgebung
KI-Illustration: Bauplanung an einer Holz- und Betonkonstruktion in Schweizer Umgebung

1. Das ausführende Unternehmen konkret benennen

Eine Gruppenmarke beschreibt den Zusammenhang zwischen Unternehmen. Für Ihren Auftrag brauchen Sie zusätzlich Klarheit darüber, welcher Betrieb die Arbeiten ausführt und wer Vertragspartner ist. Die Valentaro GmbH in Baar ist an Unternehmen in Osteuropa beteiligt und unterstützt diese unter anderem bei Compliance. Die Gruppenunternehmen verrichten ihre vereinbarten Leistungen eigenständig.

  • Firmenname und Sitz des ausführenden Unternehmens festhalten
  • Vertragspartner, betriebliche Verantwortliche und Leistungsgrenzen benennen
  • Gewerk, Pläne, Mengen und vorgesehene Bauabschnitte zuordnen

2. Den Schweizer Einsatz vor der Terminbestätigung einordnen

Der Sitz der Muttergesellschaft ersetzt nicht die Prüfung des entsendenden Betriebs. Die Voraussetzungen richten sich unter anderem nach dessen Sitz, den eingesetzten Personen, der Tätigkeit und der Einsatzdauer. Für berechtigte EU/EFTA-Konstellationen gilt das Meldeverfahren grundsätzlich bis zu 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Diese Grenze betrifft Unternehmen und eingesetzte Personen. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe besteht die Meldepflicht ab dem ersten Einsatztag; grundsätzlich ist eine Voranmeldefrist von acht Tagen zu berücksichtigen.

  • Einsatzort und Kanton, Zeitraum und geplantes Team erfassen
  • Bisherige Schweizer Einsätze des Betriebs und der Personen berücksichtigen
  • Melde- oder Bewilligungsweg, Fristen und erforderliche Qualifikationen klären

3. Nachweise und Sorgfaltspflichten verbinden

Bei der Vergabe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen relevant. Die Solidarhaftung kann auch Erstunternehmen betreffen. Welche Sorgfalt im Einzelfall erforderlich ist, hängt von der konkreten Konstellation ab. Das Einholen von Unterlagen allein genügt nicht in jedem Fall. Stimmen Sie deshalb Dokumente, vertragliche Vorkehrungen und die tatsächliche Organisation auf der Baustelle aufeinander ab.

  • Anwendbare Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Nachweise zuordnen
  • Erforderliche Versicherungs- und Sozialversicherungsnachweise abstimmen
  • Allfällige Weitervergaben und die Kontrolle der tatsächlich ausführenden Betriebe regeln

4. Eigenständige Ausführung praktisch organisieren

Unser Angebot betrifft vereinbarte Leistungen durch Gruppenunternehmen. Der ausführende Betrieb organisiert seine Arbeit eigenständig und bringt seine eigenen angestellten Mitarbeitenden ein. Direkter und indirekter Personalverleih aus dem Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet. Deshalb müssen Vertrag, Verantwortlichkeiten und tatsächlicher Ablauf zusammenpassen. Technische Rückfragen, Schnittstellen und Änderungen werden über benannte betriebliche Verantwortliche abgestimmt.

  • Arbeitspakete und erwartetes Ergebnis verständlich beschreiben
  • Zugang, Vorleistungen, Material und Arbeitsmittel zuordnen
  • Änderungen, Freigaben und die Übergabe nachvollziehbar dokumentieren

Quellen & weiterführende Grundlagen

Die konkrete Einordnung richtet sich nach Ihrem Betrieb und Vorhaben. Diese Übersicht unterstützt die Vorbereitung.

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